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Energieausweis in wenigen Schritten
Seit 01.05.2014 müssen Immobilienanbieter sowohl in Internet- als auch in Zeitungsanzeigen neue Pflichtangaben beachten. Dies gilt für private und für gewerbliche Inserenten sowohl bei Wohnraum-Anzeigen als auch bei Gewerbe-Inseraten.
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5 häufige Fragen:
Zunächst einmal gilt dies nur für Immobilien, die zum Verkauf oder zu Vermietung stehen. Ausgenommen davon sind Grundstücke, denkmalgeschützte Immobilien und Ferienhäuser.
Theoretisch ist das möglich, jedoch muss der Ausweis dann spätestens bei der Besichtigung dem Interessenten vorgelegt werden. Da Besichtigungen oftmals innerhalb kürzester Zeit stattfinden und es sein kann, dass der Ausweis bis dahin noch nicht vorliegt, ist es am sinnvollsten diesen im Vorfeld der Anzeigenschaltung zu erstellen.
* Ausnahme:
Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebrachts worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.
Beispiel:
Sie haben Ihr Haus 1974 gebaut und 2001 energetische Maßnahmen durchgeführt, die belegbar sind. Dann reicht hier auch ein Verbrauchsausweis.
Ja, definitiv! Ihr Energieausweis wird nach aktuellen Vorgaben erstellt und ist vollständig rechtsgültig – genauso wie wenn ein Energieberater Ihnen diesen vor Ort erstellt.
Selbstverständlich beinhaltet der Energieausweis eine Registriernummer, da er nur mit der Registriernummer gültig ist.
Bitte beachten Sie, dass die Leistungserbringung (Lieferung, Rechnungsschreibung, Reklamations-bearbeitung etc.) ausschließlich durch unser Partnerunternehmen erfolgt.