VR Bank Rhein-Mosel eG schafft Verwahrentgelt ab.

Keine Negativzinsen ab dem 27.07.2022

Bedingt durch das Niedrigzinsniveau der EZB war auch die VR Bank Rhein-Mosel seit März 2021 gezwungen mit Kundinnen und Kunden eine Sondervereinbarung über die Erhebung von Verwahrentgelten abzuschließen.

Mit der von der EZB, am 21. Juli, eingeläuteten Zinswende passt auch die VR Bank Rhein-Mosel ihre Zinsvereinbarungen an und beschloss am 22. Juli die Abschaffung der "Negativzinsen" für sämtliche im Firmen- und Privatkundenkonten.

„Wir begrüßen die Entscheidung der EZB die Leitzinssätze* zum 27. Juli 2022 zu erhöhen und der derzeitigen Preissteigerung entgegenzutreten", erklärt Vorstandsprecher Matthias Herfurth. "Diese Entscheidung möchten wir ohne zeitlichen Verzug an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben und werden die Verwahrentgelte ebenfalls zum 27.07.2022 abschaffen".

Vorgehen / Ablauf

Die Negativzinsen bzw. Verwahrentgelte werden durchgehend über alle Konten zum 27.07.2022 aufgehoben. Bereits getroffene Vereinbarungen bleiben grundsätzlich bestehen – diese allerdings mit einem auf Null angepassten Zinssatz. Sollte in einzelnen Fällen ein separater Handlungsbedarf bestehen werden sich unsere Kolleginnen und Kollegen mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gründe für die Leitzinserhöhung der EZB

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Aufgabe das Preisniveau im Euroraum auf einem moderaten Wert zu halten. Mittelfristig soll wieder ein Zielwert von 2 % erreicht werden. Um der aktuell sehr hohen Teuerungsrate (fast 8 %) entgegenzuwirken hat die EZB am 21. Juli 2022 eine Leitzinserhöhung beschlossen. Die drei Leitzinssätze* wurden um jeweils 50 Basispunkte, auf jetzt 0%, angehoben. Perspektivisch ist mit einer weiteren Erhöhung zu rechnen.

 

*Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und Zinssätze für die Einlagefazilität.