Bedingt durch das Niedrigzinsniveau der EZB war auch die VR Bank Rhein-Mosel seit März 2021 gezwungen mit Kundinnen und Kunden eine Sondervereinbarung über die Erhebung von Verwahrentgelten abzuschließen.
Mit der von der EZB, am 21. Juli, eingeläuteten Zinswende passt auch die VR Bank Rhein-Mosel ihre Zinsvereinbarungen an und beschloss am 22. Juli die Abschaffung der "Negativzinsen" für sämtliche im Firmen- und Privatkundenkonten.
„Wir begrüßen die Entscheidung der EZB die Leitzinssätze* zum 27. Juli 2022 zu erhöhen und der derzeitigen Preissteigerung entgegenzutreten", erklärt Vorstandsprecher Matthias Herfurth. "Diese Entscheidung möchten wir ohne zeitlichen Verzug an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben und werden die Verwahrentgelte ebenfalls zum 27.07.2022 abschaffen".